Internationales Steuerrecht / Expats


Nicht nur Unternehmen sind durch offene Grenzen und der Verknüpfung von Wirtschaftsräumen mit dem Ausland verbunden, sondern auch Privatpersonen haben häufig und verstärkt berufliche Berührungspunkte mit anderen Ländern: Sei es im Rahmen einer Mitarbeiterentsendung, als Expat oder Inpat für einen ausländischen Arbeitgeber, längere Auslandsaufenthalte im Rahmen von Bau- und Montageeinsätzen, häufige Dienstreisen in das Ausland oder als Grenzgänger mit täglichem Pendeln in das benachbarte Ausland.

 

Die europäische Freizügigkeit eröffnet Arbeitnehmern vielfältige Chancen und berufliche Möglichkeiten. Bei beruflichen Aktivitäten mit Bezug zu Deutschland und anderen Ländern bieten wir umfassende Beratung in allen steuerlichen Themen. 

 

Unsere Leistungen:

  • Erstellung der Steuererklärung in Deutschland 

- bei nur beschränkter Steuerpflicht
- bei zusätzlichen ausländischen Einkünften

  • Gehaltszahlungen durch ein Anstellungsverhältnis im Ausland / Nachbarstaat
  • Kapitalerträge aus dem Ausland
  • Einkünfte durch Auslandsimmobilien (Vermietung & Veräußerung)
  • Entsendung & Versetzung
  • Steuerlicher Wegzug & Rückkehr
  • Beratung auf dem Gebiet der Doppelbesteuerung (DBA)